Mit der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2018 besteht seit Februar 2019 für den Bauabschnitt Altona Baurecht.
Mit der Erweiterung auf acht Fahrtstreifen von der Anschlussstelle HH-Othmarschen bis an die Anschlussstelle HH-Volkspark heran wird der Lückenschluss zu den bereits laufenden Ausbauprojekten nördlich und südlich des Elbtunnels auf der A7 geschaffen. Im Bauabschnitt Altona wird ein Lärmschutzdeckel mit einer Länge von 2.230 Metern hergestellt. Dieses Projekt bietet nicht nur den direkten Anwohnerinnen und Anwohnern einen umfassenden Lärmschutz, sondern schafft einen großzügigen Raum der Stadtreparatur für alle Hamburgerinnen und Hamburger. Auf dem Lärmschutzdeckel Altona werden eine Vielzahl von Kleingärten sowie Grün- und Parkanlagen entstehen, die sich mit bestehenden Grünanlagen verbinden werden.
Anders als bei den vorangegangenen Deckelprojekten in Stellingen und Schnelsen ist es im Bauabschnitt Altona nicht möglich alle Überführungsbauwerke während der Bauzeit mit Behelfsbrücke zu ersetzen, um den Verkehr im nachgeordneten Stadtnetz aufrechtzuhalten. Für den Einsatz von Behelfsbrücken fehlt der erforderliche Platz neben den großen Überführungsbauwerken, Behringstraße, Osdorfer Weg und Bahrenfelder Chaussee, um die Verkehrsmengen zufriedenstellend durchleiten zu können und die Fahrbeziehungen der Anschlussstellen aufrechtzuhalten. Zudem wären für den Abbruch der Bestandsbauwerke und den Aufbau der Behelfsbrücken eine Vielzahl von längeren Vollsperrungen der A7 erforderlich gewesen. …